Stadtplanung
Das Angebotsspektrum von Wallraf &
Partner reicht von klassischen Planungsaufgaben wie
Flächennutzungsplänen und verbindlichen Bauleitplanungen
über städtebauliche Rahmenplanungen bis hin zu
kleinräumigen Entwicklungskonzepten. Besonderen Wert legen wir
auf umsetzungsorientierte Planungen. Abstimmung und Konsensbildung
zwischen Eigentümern, öffentlicher Hand und Bewohnern sind
immanente Bestandteile unserer Planungsphilosophie.
In jüngster Zeit haben wir uns
verstärkt mit Planungen zum Stadtumbau und zur
Innenstadtentwicklung befasst:
Im Jahr 2003 wurde eine Rahmenplanung
für den Stadtumbau am Lerchenberg in der Lutherstadt Wittenberg
erstellt (Unterauftragnehmer von StadtBüro Hunger), deren Kern
ein Flächenabriss von 1.700 Wohnungen in Kombination mit
städtebaulicher Neuordnung und Erschließung der
Abrissflächen für eigentumsfähiges Wohnen war. Die
Planung befindet sich derzeit im Stadium fortgeschrittener Umsetzung.
Der Gebäudeabriss ist fast abgeschlossen, die ersten Eigenheime
stehen bereits. Im Jahr 2007 wurde ebenfalls in Wittenberg eine
Rahmenplanung für das Quartier Am Trajuhnschen Bach erarbeitet,
das in den folgenden Jahren ein Schwerpunkt des Stadtumbaus werden
wird.
Für die Stadt Dessau entstand im
Jahr 2005 als Unterauftrag von StadtBüro Hunger und in
Kooperation mit bankert & menn, landschafts_architektur_planung
ein Quartierskonzept für den innerstädtischen urbanen Kern
„Stadteinfahrt Ost“. Ziel dieser Planung war, die urbane
Qualität, funktionale Dichte sowie städtebauliche Struktur
und Gestalt dieses Quartiers zu stärken, das zum Stadtkern von
Dessau gehört. Diese Arbeit fand im Jahr 2007 ihre Fortsetzung
mit einer städtebaulichen Studie zur Vernetzung des
B-Plan-Gebietes Flössergasse mit dem Quartier „Stadteinfahrt
Ost“, die in Kooperation mit Stephan Westermann, Stadt- und
Landschaftsplaner, erstellt wurde.
Für die fusionierte Stadt
Dessau-Roßlau wird ab 2007 an einem Zentrenkonzept gearbeitet,
das die gewerblichen Kapazitäten und städtebaulichen
Strukturen auf die Anforderungen an ein zukunftsfähiges
Oberzentrum einstellt. Es soll die Zentrenstruktur und die
Zentrenhierarchie der Gesamtstadt untersuchen, den städtebaulichen
Handlungsbedarf für eine Entwicklung der Zentren ermitteln sowie
die bau- und planungsrechtlichen Instrumente für die
Herausbildung und Stabilisierung einer nachhaltigen Zentrenstruktur
vorschlagen. Hierzu gehört auch die Verhinderung von Vorhaben,
die nicht im Einklang mit den Zielen nachhaltiger Stadtentwicklung
und dem Leitbild des Stadtumbaus stehen. Mit dem Zentrenkonzept, das
auf einem fundierten Einzelhandelsgutachten basiert, sollen
Entscheidungen der Stadt über die Zulässigkeit von
Einzelhandelsbetrieben juristisch belastbar begründet werden.
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